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Nicht-vegane E-Nummern: Diese E-Nummern setzen deinen Vegan-Counter auf Null!

Als vegan-lebender Mensch ist man es ja schon gewohnt, im Supermarkt Zutatenlisten zu studieren. Eine Sache macht das Ganze deutlich komplizierter: die E-Nummer. Hinter der E-Nummer verstecken sich ganz bestimmte Zusatzstoffe, aber welche sind jetzt nicht vegan?

Was genau sind Zusatzstoffe und E-Nummern?

Die EU hat ziemlich deutliche Richtlinien für Zusatzstoffe. In der EU-Richtlinie 1333/2008 werden Zusatzstoffe wie folgt geregelt:

„Lebensmittelzusatzstoff“: ein Stoff mit oder ohne Nährwert, der in der Regel weder selbst als Lebensmittel verzehrt noch als charakteristische Lebensmittelzutat verwendet wird und einem Lebensmittel aus technologischen Gründen bei der Herstellung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung zugesetzt wird, wodurch er selbst oder seine Nebenprodukte mittelbar oder unmittelbar zu einem Bestandteil des Lebensmittels werden oder werden können.

EU-Richtlinie 1333/2008

Hier in diesem Artikel beschränken wir uns auf die E-Nummern, die nicht vegan sein können. Es gibt natürlich noch andere Bestandteile von Inhaltsstoffen, die nicht vegan sind, aber das klammern wir an dieser Stelle aus. Hier geht es einfach um eine kurze Übersicht aller nicht-veganen E-Nummern, um euch ein wenig Klarheit zu geben. Falls es irgendwelche weiteren Diskussionen gibt, werden wir natürlich alles hier updaten 🙂 Also: stay tuned!

Viele Mythen über nicht-vegane E-Nummern

E-Nummern sind Es gibt viele Berichte und Seiten über nicht-vegane E-Nummern im Netz. Die gute Nachricht: viele davon sind nicht wahr oder zumindest im Kontext nicht wahr. In unserem Video sind wir da im Detail darauf eingegangen:

Liste der nicht-veganen E-Nummern

  • E 120: (Echtes) Karmin aus Schildläusen. Andere Karmin-Farbstoffe, z.B. Indigo-Karmin, sind vegan. Dennoch wird das in vielen Quellen falsch angegeben.
  • E 322: Lecithin. Kann theoretisch aus Hühnerei stammen, allerdings muss dann die Kennzeichnung „Lecithin (aus Hühnerei)“ sein, da Eier als potenzielle Allergieauslöser der Allergenkennzeichnungspflicht unterliegen.
  • E471/E472 Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren. Fast immer pflanzlich, oft wissen die Hersteller das aber nicht genau, weil sie die Rohstoffe nicht komplett zurückverfolgen können.
  • E 901: Bienenwachs weiß und gelb.
  • E 904: Schellack. Aus den Ausscheidungen von Läusen gibt es auch noch den Schellack, der gerne als Überzugsmittel verwendet wird.
  • E 920: (L-)Cystein, ein Mehlbehandlungsmittel, was die Elastizität von glutenhaltigen Teigen verbessert. Es ist eine nicht-essenzielle Aminosäure, die früher aus Menschenhaaren gewonnen wurde, das ist heute aber nicht mehr erlaubt, allerdings kann es sein, dass es aus Schweineborsten kommt. Es wird insbesondere für die Herstellung von Kann vegan sein, muss aber nicht. Heutzutage eher unwahrscheinlich, dass es nicht vegan ist, weil es häufig durch mikrobielle Fermentation gewonnen wird (z.B. aus E. Coli-Bakterien). Das ist beispielsweise bei der Bäckerei Kamps der Fall. Wer sicher gehen will, greift am besten zu Bio-Broten – da ist das Mehlbehandlungsmittel nämlich nicht zugelassen. Interessant: streng genommen müsste L-Cystein als Zusatzstoff gelten, weil es die Eigenschaften des Glutens verändert. Es gibt da also leider zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen. Verbraucherzentrale: „Unter einer „technologischen Wirksamkeit im Enderzeugnis“ verstehen wir nicht nur eine Wirkung im fertig gebackenen Produkt, sondern auch während des Herstellungsprozesses, in diesem Fall bei der Teigbereitung.“ https://www.lebensmittelklarheit.de/forum/kann-cystein-im-brot-aus-menschlichem-haar-stammen
  • E 966: Lactit kann aus Milchzucker (Laktose) hergestellt werden. Auch wenn man meinen könnte, dass dann Laktose als Allergen angegeben werden müsste, gilt für Lactit eine Ausnahmeregelung bezüglich der Allergiekennzeichnung. (Allergenkennzeichnung für offene Lebensmittel, VO 1169/2011)

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